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   SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15   

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SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15 (https://dejure.org/2016,59399)
SG Kassel, Entscheidung vom 16.02.2016 - S 9 AS 417/15 (https://dejure.org/2016,59399)
SG Kassel, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - S 9 AS 417/15 (https://dejure.org/2016,59399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Insbesondere ist der gewöhnliche Aufenthalt der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland durch ihren knapp dreimonatigen Aufenthalt in Kuba nicht tangiert (vgl. BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, zitiert nach juris).

    Nach alledem hat die Klägerin auch im Zeitraum 1.4.2015 bis 23.4.2015 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Bei deren Auskehrung wird der Beklagte zu berücksichtigen haben, dass er - aus Sicht der Kammer zutreffend (vgl. BSG vom 19.10.2010, aaO; SG Koblenz vom 13.8.2014 - S 2 AS 573/13, zitiert nach juris; jurisPK, aaO, Rn. 282) - die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Kopfteilprinzip auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Auch wenn erst in der Fassung vom 24.3.2011 Eingang in den Wortlaut von § 7 Abs. 4a S. 1 SGB II gefunden hat, dass die Regelungen zur Ortsabwesenheit nur auf "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" Anwendung findet, ist dies bereits zur aktuell gültigen Fassung anerkannt (vgl. LSG B.-W. vom 14.7.2010 - L 3 AS 3552/09, zitiert nach juris; jurisPK, aaO, Rn. 267).

    Abgeleitet wird die Nichtanwendbarkeit von § 7 Abs. 4a S. 1 SGB II a.F. teilweise aus dem Wortlaut: nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben einen persönlichen Ansprechpartner, Bezieher von Sozialgeld nicht (vgl. LSG B.-W. vom 14.7.2010, aaO).

  • SG Halle, 09.04.2014 - S 17 AS 4086/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Aus Sicht der Kammer greift der Leistungsausschluss frühestens ab Stellung eines Leistungsantrages (vgl. SG Halle vom 9.4.2014 - S 17 AS 4086/13 ER, zitiert nach juris; [ohne Begründung] von einem Greifen ab Leistungsbewilligung ausgehend BeckOK, SGB II, § 7 Rn. 37, zitiert nach beck-online; a.A. wohl [ebenfalls ohne Begründung] Gagel, SGB II, § 7 Rn. 84c, zitiert nach beck-online).

    Mit der Antragstellung, aber auch erst dann, entstehen allerdings Mitwirkungspflichten (vgl. SG Halle vom 9.4.2014, aaO).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Abs. 4a stellt keine Leistungsvoraussetzung dar in dem Sinne, dass sich Leistungsberechtigte in einem bestimmten zeit- und ortsnahen Bereich aufhalten müssen (vgl. BSG vom 23.5.2012 - B 14 AS 133/11 R, zitiert nach juris).

    Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für Leistungen abschließend in Abs. 1 bestimmt (vgl. BSG vom 23.5.2012, aaO).

  • LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11

    Verlegung des Verhandlungstermin - Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Bei der gerichtlichen Kontrolle von Ermessensentscheidungen sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf die Prüfung von Ermessensfehlern beschränkt, d.h. auf die Prüfung, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), mit seiner Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, d.h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (Abwägungsdefizit und Ermessensmissbrauch) hat (vgl. Hess. LSG vom 23.11.2012, - L 5 R 536/11, zitiert nach beck-online; KasselerKommentar, SGB X, § 39 Rn. 9-14).

    Es besteht nur ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, jedoch grundsätzlich - von den Fällen der Ermessensreduktion auf Null abgesehen - kein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung des Beklagten (vgl. Hess. LSG vom 23.11.2012, aaO, mwN).

  • SG Koblenz, 13.08.2014 - S 2 AS 573/13

    Arbeitslosengeld II - Auslandsaufenthalt eines Mitglieds einer

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Nach alledem hat die Klägerin auch im Zeitraum 1.4.2015 bis 23.4.2015 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Bei deren Auskehrung wird der Beklagte zu berücksichtigen haben, dass er - aus Sicht der Kammer zutreffend (vgl. BSG vom 19.10.2010, aaO; SG Koblenz vom 13.8.2014 - S 2 AS 573/13, zitiert nach juris; jurisPK, aaO, Rn. 282) - die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Kopfteilprinzip auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt hat.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Das Aufsuchen des Leistungsträgers zur Erfüllung der Meldezwecke nach § 59 SGB II iVm § 309 Abs. 2 SGB III oder die Erstellung von Bewerbungen kann jedoch nicht mit der Ausübung einer regelmäßig achtstündigen Erwerbstätigkeit verglichen werden (vgl. BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Die Erreichbarkeit ist nicht leistungsbegründend (vgl. BSG vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R, zitiert nach juris; Hauck/Noftz, aaO, Rn. 259).
  • SG Leipzig, 16.06.2015 - S 24 AS 2264/14

    Kürzung des "Hartz IV"-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Jedoch ergibt sich aus ihnen eine Rechtswirkung im staatlichen Innenbereich, die zur Bindung der innerhalb der Verwaltungsorganisation nachgeordneten Behörden führt, weil damit die durch die Leistungsträger zu treffende Ermessensentscheidung weitgehend determiniert ist (vgl. SG Leipzig vom 16.6.2015 - S 24 AS 2264/14, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 19 AS 2044/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Im Übrigen ist bei fehlender Antragstellung nach dem Gesetz ohne Relevanz, ob die Zustimmung zu erteilen gewesen wäre oder nicht (vgl. LSG NRW vom 6.4.2011 - L 19 AS 2044/10 NZB; jurisPK, SGB II, § 7 Rn. 271, alle zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

  • SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 5324/11

    Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung - Unmöglichkeit der

  • LSG Hamburg, 23.05.2013 - L 4 AS 67/12
  • BSG, 28.06.1968 - 9 RV 604/65

    Keine Aufrechnung des Heilerfolges einer notwendigen Operation auf die dadurch

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